Regionalbudget
Seit dem Jahr 2021 verfügt das Regionalmanagement im Hansebelt über ein neues Förderinstrument. Das Land Schleswig-Holstein unterstützt mit dem sogenannten Regionalbudget-Teilprojekte mit regionaler Wirkung, die eigenverantwortlich im Hansebelt umgesetzt werden können. Damit werden regionalökonomische Entwicklungsprojekte gestärkt und der Hansebelt bekommt kräftig Rückenwind.
Die Gebietskulisse des Hansebelt umfasst die Kreise Ostholstein, Segeberg, Stormarn, Herzogtum Lauenburg und die Hansestadt Lübeck. Mit dem Regionalbudget wird die Chance geboten, das Regionale Entwicklungskonzept "Konzept zur Neuausrichtung der Kooperation Wirtschaftsband A1" aus dem Jahr 2017 weiterzuentwickeln. Projektideen können mit diesem Förderprogramm zügig umgesetzt werden.
Die zweite Periode des Regionalbudgets hat eine dreijährige Laufzeit und startet zum 1. September 2024. Insgesamt 900.000 Euro Fördermittel stehen dann zur Verfügung, die auf 300.000 Euro pro Projektjahr aufgeteilt sind. Die Förderquote beträgt 70 Prozent, die Beantragung läuft über die Geschäftsstelle des Regionalmanagements im Hansebelt. Die Auswahl der Teilprojekte erfolgt über die Lenkungsgruppe des Regionalmanagements. Nächster Abgabetermin für Anträge auf Förderung durch das Regionalbudget ist der 30. April 2025. Alle weiteren Termine werden hier bekannt gegeben.
Schwerpunkte des jetzigen Regionalbudgets sind Chancen der Festen Fehmarnbeltquerung, Arbeitskräftesicherung und -gewinnung und Marketing. Die Förderfähigkeit richtet sich nach den GRW-Richtlinien (Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"), die Teilprojekte müssen einen Bezug zu den Schwerpunkten haben.
Grundsätzlich können die Teilprojekte durch öffentliche und auch private Träger beantragt werden. Die Träger müssen ihren Sitz im Hansebelt haben. In der Regel soll das Teilprojekt durch mindestens zwei Akteure aus unterschiedlichen Kreisen im Hansebelt beantragt werden.
Die entsprechenden Antragsformulare sind:
Es können aktuell keine Anträge für Teilprojekte eingereicht werden. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle vom Regionalmanagement.